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Rodungen

Wir übernehmen Rodungsarbeiten auf Grundstücken, Bauflächen und in größeren Gärten. Dabei entfernen wir Sträucher, Hecken, Bäume und starken Bewuchs, um Flächen wieder nutzbar und übersichtlich zu machen.

Ob verwilderte Gärten, Grundstücke rund ums Haus oder Flächen, die für Bauarbeiten vorbereitet werden sollen – wir sorgen dafür, dass unerwünschter Bewuchs zuverlässig entfernt wird. Auch Hanglagen oder schwer zugängliche Bereiche bearbeiten wir mit der passenden Ausrüstung und viel Sorgfalt.

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Wann darf man roden?

Rodungsarbeiten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Zum Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren gilt eine sogenannte Schonzeit.

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Sträucher und viele Bäume in der Regel nicht gerodet oder stark zurückgeschnitten werden. Größere Rodungsarbeiten sind daher meistens nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erlaubt.

Leichte Pflege- oder Formschnitte können teilweise auch während der übrigen Monate durchgeführt werden, solange keine Tiere oder Nester gestört werden. Zusätzlich können je nach Gemeinde weitere Vorschriften gelten.

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Was man beachten sollte?

Vor einer Rodung sollten einige wichtige Punkte beachtet werden:
   •    gesetzliche Schonzeiten einhalten
   •    auf Nester und Tiere im Bewuchs             achten
   •    mögliche örtliche Vorschriften                 prüfen
   •    Rodungen rechtzeitig planen

Eine fachgerechte Rodung sorgt dafür, dass Flächen sauber vorbereitet werden und die Arbeiten sicher durchgeführt werden.

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Beratung & Kontakt

Sie möchten ein Grundstück, einen Garten oder eine Fläche rund ums Gebäude von Bewuchs befreien lassen?
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch – wir beraten Sie unverbindlich und erstellen ein passendes Angebot für Ihr Projekt.

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