Grünschnittentsorgung, Gartenarbeit

Unsere Gewährleistungen &  

Garantien 

Gewährleistungen & Garantien

Bei der reinen Gartenpflege (z.B. Rasen mähen, Hecken schneiden, Unkraut jäten) gibt es keine Gewährleistung, da es sich um einen Dienstvertrag handelt.  
Haftung wird für unsachgemäße Arbeit übernommen. 


Anwachshilfe: Ich übernehme die fachgerechte Pflanzung und gebe Tipps zur Pflege. Eine Garantie auf das Anwachsen kann ich aufgrund äußerer Einflüsse nicht übernehmen. 

Wenn etwas neu angelegt oder gebaut wird (z.B. einen Teich, eine Mauer, Rollrasen verlegen, Beete neu anlegen) ist das ein Werkvertrag und es gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Gartenbau- und Gartengestaltung beträgt im Allgemeinen fünf Jahre. Diese Frist gilt für Mängel, die auf die Bauleistung (wie Pflasterarbeiten, Treppenbau, Terrassenbau, ...) zurückzuführen sind. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Arbeiten.